Neue EU-Verordnung*
als Übergang von der EU-Verordnung 327/2011 zur EU-Verordnung 2024/1834 - stellt strenge Anforderungen an die Effizienz von Ventilatoren und bezieht Umweltaspekte in die Produktgestaltung ein, um die Energieeffizienz während der gesamten Lebensdauer des Produkts zu verbessern.
Geltungsbereich der Verordnung
Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW (≥ 125 W und ≤ 500 kW) an ihrem Punkt der höchsten Effizienz, auch wenn sie in andere Produkte integriert sind.
Anforderungen an den Wirkungsgrad und Dokumentation
Ventilatoren müssen im optimalen Betriebspunkt einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreichen, ausgedrückt als Verhältnis von Luftleistung zu elektrischer Leistungsaufnahme. Dieser Wirkungsgrad sollte in der Dokumentation für Hersteller, Händler und Nutzer angegeben werden, einschließlich Angaben zur Reparierbarkeit.
Kennzeichnung der konformen Ventilatoren
Die Konformität ist mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und nur CE-konforme Produkte dürfen in Europa verkauft werden.
Auswirkungen auf bestehende Geräte
Hersteller von Lüftungsgeräten müssen sicherstellen, dass die verwendeten Ventilatoren die Mindesteffizienzstandards erfüllen, auch wenn die Geräte bereits geregelt sind.
Auswirkungen der neuen Verordnung
Die neuen Normen zielen darauf ab, die Effizienz von Ventilatoren zu verbessern und gleichzeitig den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken. Weitere Einsparungen können durch die Anpassung der Luftmenge an den tatsächlichen Bedarf erreicht werden.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Verordnung tritt im Sommer 2024 in Kraft und muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist bis Mitte 2026 erfüllt werden.
Globale Auswirkungen der Verordnung
Die Verordnung gilt für alle in der EU verkauften Produkte, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Ausnahme sind Produkte, die außerhalb der EU verkauft werden.
* Die Verordnung (EU) 2024/1834 der Kommission vom 3. Juli 2024 dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG über die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Leistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden. Sie hebt auch die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission auf.
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